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Pressemitteilung

Kinderarmut bekämpfen

1.200 Euro übergaben Kerstin Kaiser und DIE LINKE. Brandenburg heute an die Kindertafel in Strausberg. Das Geld kam aus Spenden von Brandenburgerinnen und Brandenburgern für die CD "der rote mohn" der Spitzenkandidatin der LINKEN für die Landtagswahl 2009 mit ihrer Band "Kaiser& Ko" zusammen. Dazu erklärt Kerstin Kaiser:

"Mein politischer Kampf galt und gilt den Hartz-IV-Gesetzen. Die konnte meine Partei leider nicht verhindern. Deshalb gilt es jetzt, die Folgen dieser unsäglichen Gesetzgebung vor Ort einzudämmen und zurückzudrängen. Kinder aus Bedarfsgemeinschaften brauchen jeden Euro. Die Kindertafel in Strausberg wird u. a. von diesem Geld ein kostenloses Frühstücksangebot in einer Grundschule in Strausberg zur Verfügung stellen.

In Brandenburg lebt inzwischen jedes vierte Kind in Armut. Kinderarmut wächst noch wesentlich schneller als die Armut im Schnitt der Bevölkerung. Kinder aus armen Familien sind in den verschiedensten Bereichen benachteiligt und ausgegrenzt.

Nach der Bundestagswahl will die SPD mit einem Sofortprogramm 300.000 Kinder aus der Armut befreien, die sie nach elf Jahren Regierungsbeteiligung maßgeblich zu verantworten hat. Das ist doppelzüngig. Hartz IV ist und bleibt Kinderarmut per Gesetz. Wenn Ernährungswissenschaftler nachweisen, dass sich Familien von Hartz IV höchstens bis zum 20. des Monats ernähren können, wenn Kinder deshalb hungrig in die Schule oder Kita kommen, wenn sie in Tafeln oder Suppenküchen Schlange stehen müssen, dann hätte schon längst gehandelt werden müssen.

DIE LINKE hat immer wieder Vorschläge zur Ausweitung des Kinderzuschlags gemacht, die auch von der SPD abgelehnt wurden. Ein Wahlrecht zwischen Hartz IV und Kinderzuschlag mit Wohngeld kann nur dann aus der Armut befreien, wenn Kinderzuschlag und Wohngeld so angehoben werden, dass eine Familie tatsächlich oberhalb des Existenzminimums leben kann. Das ist bisher nicht der Fall. Aber auch ein höherer Kinderzuschlag ändert nichts an der Situation vieler Kinder, die mit völlig unzureichenden Regelleistungen leben müssen."